Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Anker Umzugsunternehmen Berlin, Willdenowstraße 5A, 13353 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt).
Gegenstand des Vertrages sind Umzugsdienstleistungen, Entsorgungsdienstleistungen, Renovierungsdienstleistungen und damit verbundene Leistungen.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Eine einseitige Unterschrift oder Zusendung eines Vertrags durch den Kunden allein begründet noch keinen wirksamen Vertrag. Der Vertrag wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung (per E-Mail, Brief oder Auftragsbestätigung) rechtswirksam. Die Ausführung der Leistung ohne vorherige schriftliche Bestätigung stellt keine Vertragsannahme dar.
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Bei Privatumzügen gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsart muss vor dem Umzugstag verbindlich vereinbart werden. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor, den Umzugstermin zu verschieben oder abzusagen.
Bei Firmenumzügen gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsart muss vor Vertragsabschluss verbindlich vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Alle Umzüge sind vollversichert. Wir bieten eine Umzugsversicherung mit einer Deckungssumme von 620€ pro Kubikmeter (m³) Umzugsgut. Die Versicherung deckt Schäden ab, die während des Transports durch uns verursacht werden. Die Versicherungsbedingungen werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die Versicherung greift nur bei sichtbaren, äußerlichen Schäden, die eindeutig auf unseren Transport zurückzuführen sind. Für versteckte Mängel oder Schäden, die nicht direkt mit dem Transport in Verbindung stehen, besteht kein Versicherungsschutz.
Stornierungen müssen schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen. Die Stornogebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:
Die Stornogebühren sind unabhängig davon, ob bereits eine Vorauszahlung geleistet wurde. Bei bereits geleisteten Vorauszahlungen werden die Stornogebühren von der Vorauszahlung abgezogen, der Restbetrag wird zurückerstattet, sofern vorhanden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie als Verbraucher einen Vertrag online abschließen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Anker Umzugsunternehmen Berlin, Willdenowstraße 5A, 13353 Berlin, E-Mail: info@anker-umzuege.de, Telefon: 0176 108 315 21) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir mit der Ausführung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vollständig begonnen haben, bevor Sie Ihre Widerrufserklärung abgegeben haben.
Der Auftragnehmer garantiert die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Entdeckung schriftlich oder per E-Mail rügt.
Für Schäden am Umzugsgut haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils gültigen Fassung. Der Auftragnehmer ist gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Die Versicherungsbedingungen können beim Auftragnehmer angefordert werden.
Unsere Mitarbeiter testen elektronische Geräte (Fernseher, Computer, Stereoanlagen, Haushaltsgeräte etc.) am Umzugstag nicht auf ihre Funktionsfähigkeit. Wir können daher keine Garantie oder Haftung für die Funktionsfähigkeit elektronischer Geräte nach dem Transport übernehmen. Sollte ein elektronisches Gerät nach dem Umzug nicht funktionieren, liegt die Beweislast beim Kunden, dass der Schaden durch unseren Transport verursacht wurde.
Wir haften nur für sichtbare, äußerliche Schäden (z. B. Kratzer, Dellen, Bruchstellen), die eindeutig auf unseren Transport zurückzuführen sind. In solchen Fällen greift unsere Versicherung. Für versteckte Mängel, Funktionsstörungen oder Schäden, die nicht direkt sichtbar sind, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unseres Personals verursacht wurde.
Wir empfehlen Kunden, elektronische Geräte vor dem Umzug selbst zu testen und gegebenenfalls zu dokumentieren, um im Falle eines Schadens nachweisen zu können, dass das Gerät vor dem Transport funktionsfähig war.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Auftragnehmer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Terminverschiebungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über mögliche Verzögerungen und deren Ursachen.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle Gegenstände transportbereit sind. Möbel sind zu demontieren, soweit dies nicht gesondert vereinbart wurde. Elektrogeräte sind abzuschalten und vom Netz zu trennen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Falls Halteverbotsschilder erforderlich sind, ist der Auftraggeber für deren rechtzeitige Beschaffung und Anbringung verantwortlich, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Umzugspersonal Zugang zu allen betroffenen Räumen hat. Fehlende Schlüssel oder unzureichende Zugangsmöglichkeiten können zu Mehrkosten führen, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Gefährliche, explosive, leicht entzündliche, radioaktive, ätzende oder giftige Stoffe dürfen nicht mit transportiert werden. Das gilt auch für Waffen und Munition.
Flüssige Gegenstände (Flüssigkeiten): Flüssige Gegenstände, Flüssigkeiten in Flaschen, Behältern oder anderen Verpackungen dürfen grundsätzlich nicht transportiert werden. Dies umfasst unter anderem Getränke, Reinigungsmittel, Chemikalien, Öle, Farben und andere flüssige Substanzen. Flüssigkeiten können auslaufen, Flaschen können platzen und dadurch andere Umzugskartons und Gegenstände beschädigen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch mitgegebene Flüssigkeiten entstehen.
Werden solche Gegenstände trotzdem mitgegeben, kann der Auftragnehmer die Annahme verweigern oder die Gegenstände an einem sicheren Ort einlagern. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Verstoß gegen diese Regelung behält sich der Auftragnehmer vor, den Transport zu verweigern oder abzubrechen.
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung angegebenen Umständen (z. B. Umzugsgutmenge, Entfernung, Zugangsmöglichkeiten). Änderungen dieser Umstände können zu Preisanpassungen führen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, höhere Verzugsschäden nachzuweisen.
Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Auftraggeber kann nur dann ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verbleibt das Umzugsgut im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Umzugsgut zurückzuhalten, bis alle Forderungen beglichen sind.
Bei Entsorgungsdienstleistungen haftet der Auftragnehmer nur für die ordnungsgemäße Entsorgung gemäß den geltenden Umweltbestimmungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Entsorgung bestimmten Gegenstände vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Verbotene oder gesundheitsgefährdende Stoffe müssen vom Auftraggeber vorher gemeldet werden.
Auf Wunsch erhält der Auftraggeber einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung. Die Kosten für Sondermüllentsorgung werden gesondert berechnet.
Bei Renovierungsleistungen (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Fliesenlegen etc.) erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu beanstanden. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme zu melden.
Sofern nicht anders vereinbart, beschafft der Auftragnehmer die erforderlichen Materialien. Materialkosten werden nach Verbrauch berechnet. Nicht verbrauchtes Material kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen Kostenübernahme zurückgegeben werden.
Für den Transport besonders wertvoller, empfindlicher oder ungewöhnlicher Gegenstände (z. B. Klaviere, Antiquitäten, Kunstgegenstände) sind besondere Vorsichtsmaßnahmen und Versicherungen erforderlich. Diese müssen gesondert vereinbart und können zusätzliche Kosten verursachen.
Für Spezialtransporte kann eine besondere Verpackung erforderlich sein. Die Kosten hierfür werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Lagerungsleistungen erfolgt die Einlagerung gegen Aushändigung eines Lagerscheins. Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Lagergut nach Maßgabe des Lagervertragsrechts. Die Lagergebühr wird monatlich im Voraus berechnet.
Die Lagerung kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Kündigung durch den Auftraggeber bleibt die Gebühr für den laufenden Monat vollständig geschuldet.
Bei Fernumzügen kann es zu längeren Transportzeiten kommen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über den voraussichtlichen Ankunftstermin. Abweichungen von bis zu drei Tagen sind üblich und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung und zur Abwicklung des Auftrags verarbeitet. Nähere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Bestimmung treten, deren wirtschaftlicher Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich jederzeit an uns wenden:
Anker Umzugsunternehmen Berlin
Willdenowstraße 5A
13353 Berlin
Deutschland
Telefon: 0176 108 315 21
E-Mail: info@anker-umzuege.de
Website: www.anker-umzuege.de
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Januar 2026